Ermäßigter Umsatzsteuersatz in Gastronomie und 9,0% Vorsteuerpauschale für Landwirte zum 01.01.2023
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Der Bundesrat beschloss am 07.10.2022, dass es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) bleibt. Außerdem wurden der Durchschnittssatz und die Vorsteuerpauschale für Land- wirte ab 01.01.2023 auf 9% angepasst.

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