Vorsteuerabzug bei Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen für Personalabbau
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Wenn der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von sogenannten Outplacement-Unternehmen bezieht, mit denen unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch sogenannte Bewerbungstrainings bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden sollen, ist der Unternehmer aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt. So entschied der Bundesfinanzhof.

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