Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2025 bei 5 Prozent
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe- Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen.

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