Rat der EU beschließt Gesetz über künstliche lntelligenz (Kl)
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Am 21.05.2024 hat der Rat der EU das sog. Gesetz über künstliche lntelligenz verabschiedet. Die Gesetzgebung folgt einem „risikobasierten“ Ansatz, was bedeutet, dass die Regeln umso strenger sind, je höher das Risiko ist, der Gesellschaft Schaden zuzufügen. Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Entwicklung und Einführung sicherer und vertrauenswürdiger Kl-Systeme im gesamten EU-Binnenmarkt sowohl durch private als auch öffentliche Akteure zu fördern. Gleichzeitig soll die Achtung der Grundrechte der EU-Bürger sichergestellt und lnvestitionen und lnnovationen im Bereich der künstlichen lntelligenz in Europa gefördert werden. Das Kl-Gesetz gilt nur für Bereiche des EU-Rechts und sieht Ausnahmen etwa für Systeme vor, die ausschließlich für Militär- und Verteidigungszwecke sowie für Forschungszwecke genutzt werden.

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