Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
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Durch das Wachstumschancengesetz wurde der Schwellenwert zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen angehoben – von 1.000 Euro auf 2.000 Euro. Unternehmer, deren Umsatzsteuerzahllast im Jahr 2024 nicht mehr als 2.000 Euro betrug, können ab 01.01.2025 von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit werden und brauchen dann nur noch eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben.

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