Vorsteuervergütung bei fehlender Eintragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den Antrag möglich

Datum

Die fehlende Eintragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer der leistenden Unternehmer in die Anlage zum Antrag auf Vorsteuervergütung steht der Vergütungsfähigkeit laut Finanzgericht Köln hier nicht entgegen.

Der Beklagte verfügte im Streitfall mit den eingereichten Rechnungen über sämtliche Angaben, die ihn in die Lage versetzten, die Ordnungsmäßigkeit des geltend gemachten Vorsteuervergütungsanspruchs zu prüfen. Vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer stehen die vom Beklagten gerügten formellen Mängel unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dem Vorsteuervergütungsanspruch der Steuerpflichtigen hier nicht entgegen.

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